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57 Inhalte

Allgemeine Information

Erbnachweis und Auslandsbezug

Ein Erbnachweis dokumentiert die Erbenstellung. Artikel 598 des türkischen Zivilgesetzbuchs sieht für Personen, deren gesetzliche Erbenstellung festgestellt wurde, einen Nachweis durch das zuständige Zivilgericht oder ein Notariat vor. Bei Auslandsbezug ist gesondert zu prüfen, welcher Antragsweg offensteht.

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Allgemeine Information

Ausländische Scheidungen und das türkische Register

Für die Eintragung einer ausländischen Scheidung in das türkische Register ist ein entsprechendes Antragsverfahren erforderlich. Für Entscheidungen, die die Voraussetzungen erfüllen, gibt es einen Registrierungsweg über die Personenstandsbehörden oder Auslandsvertretungen. Weitere Folgen der Entscheidung und ein möglicher gerichtlicher Verfahrensbedarf sind gesondert zu beurteilen.

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Allgemeine Information

Markenschutz in der Türkei

Das Markenrecht betrifft Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheiden, und die damit verbundenen Rechte. Markenschutz, die behauptete unbefugte Nutzung und markenrechtliche Streitigkeiten gehören zu diesem Bereich. Vorhandene Registerangaben, die Nutzung der Marke und der Umfang des Konflikts werden gemeinsam betrachtet.

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