Privatpersonen
Ein persönliches Anliegen. Ein Bezug zur Türkei.
Bei persönlichen Anliegen mit Bezug zur Türkei beginnt die Arbeit mit dem Verständnis des Sachverhalts. Unterlagen zu Immobilien, Erbschaften oder Familienverhältnissen werden zusammen mit dem Auslandsbezug betrachtet. Umfang und Bedingungen der Zusammenarbeit werden nach der ersten Prüfung vereinbart.