Diese Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beurteilung des Einzelfalls.
Digitale Ausstellung und Onlineprüfung
Die HCCH beschreibt die e-Apostille als amtliche Apostille mit elektronischer Signatur und digitalem Zertifikat. Ein elektronisches Register hat eine andere Funktion: Auch eine Papierapostille kann in einem online überprüfbaren Register erfasst sein.
Das türkische Antragsangebot
Das PTT-System übermittelt den Antrag an die zuständige Behörde und stellt das Ergebnis elektronisch bereit. Die amtlichen FAQ nennen Strafregisterauszüge, Gerichtsentscheidungen und bestimmte Personenstandsdokumente. Nicht jedes Dokument fällt automatisch unter dieses Angebot.
Kurze Fragen
Darf allein die elektronische Form zur Ablehnung führen?
Nach der HCCH darf eine e-Apostille im Rahmen des Apostille-Übereinkommens nicht allein wegen ihrer elektronischen Form abgelehnt werden. Damit sind nicht automatisch sämtliche inhaltlichen oder sprachlichen Voraussetzungen für die Verwendung des Dokuments erfüllt.
Was ist bei der Aufbewahrung hilfreich?
Elektronische Datei und Prüfungsangaben sollten zusammen erhalten bleiben. Land, empfangende Stelle und Verwendungszweck müssen feststehen. Ein Screenshot allein erlaubt keine abschließende Beurteilung der Eignung.